Vertreterwahl 2025
Nutzen Sie als Genossenschaftsmitglied Ihr Recht auf Mitbestimmung!
Die Wahl zur Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG findet turnusgemäß alle vier Jahre statt.
Gemäß unserer Satzung wird für je 100 Mitglieder ein Vertreter bzw. eine Vertreterin gewählt. Diese vertreten die Interessen der Mitglieder in der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Hier legen Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.
Außerdem beschließt die Vertreterversammlung den Jahresabschluss, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrages. Weiter beschließt sie u.a. Satzungsänderungen, die Bestellung von Aufsichtsräten in die Genossenschaft sowie über Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechsel der Genossenschaft.
Die Vertreterversammlung ist somit das wichtigste Organ unserer Genossenschaft.
Entscheiden Sie als Mitglied der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG deshalb bitte mit, wer Ihre Interessen während der nächsten vier Jahre vertritt!
Wahlbekanntmachung
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2025 beschlossen, dass die Wahl
im Zeitraum 25. März bis 11. April im Online-Wahlverfahren durchgeführt wird.
Gemäß unserer Wahlordnung wird die Vertreterwahl in Form einer Bezirkswahl durchgeführt. Der Wahlausschuss hat das Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank Rupertiwinkel hierzu in die Wahlbezirke Laufen, Petting, Saaldorf-Surheim und Teisendorf eingeteilt. Alle wahlberechtigten Mitglieder sind dem Wahlbezirk entsprechend Ihres Wohnortes zugeteilt. Mitglieder, die außerhalb des Geschäftsgebietes der Bank wohnen sind dem Wahlbezirk des Dienstortes ihres jeweiligen Bankberaters zugeteilt.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.01.2025 für jeden Bezirk eine erste Vorschlagsliste erstellt. Diese vorläufigen Wahlvorschläge sind vom 03. bis einschließlich 17. Februar auf der Homepage bzw. in den Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG einsehbar.
Während dieser Zeit können von den Mitgliedern weitere Vorschläge zur Wahl in die Vertreterversammlung eingereicht werden. Dabei müssen die Bestimmungen der Wahlordnung sowie der Satzung beachtet werden.
Am 24. Februar beschließt der Wahlvorstand die endgültige Kandidatenliste. Diese wird im Zeitraum 28. Februar bis 14. März auf der Homepage bzw. den Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG veröffentlicht.
Wahlablauf
Die Vertreterwahl 2025 findet im Online-Wahlverfahren statt. Die Zugangsdaten sind der Wahlbenachrichtigung - die jeder Wahlberechtigte zeitnah zum Wahlzeitraum erhält - zu entnehmen. Die Wahllisten sind während des Wahlzeitraums auf der Homepage bzw. in den Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG veröffentlicht.
Die Festlegung des vorläufigen Wahlergebnisses findet durch den Wahlausschuss am 14. April 2025 statt. Im Anschluss wird das vorläufige Wahlergebnis den Kandidaten, in einer schriftlichen Mitteilung bekannt gegeben. Nach der Ablehnungsfrist von 2 Wochen wird am 05. Mai 2025 durch den Wahlausschuss das endgültige Wahlergebnis festgestellt und die Vertreterwahl damit abgeschlossen.
Das endgültige Wahlergebnis wird vom 06. bis 20. Mai hier veröffentlicht bzw. liegt in den Zweigstellen der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG zur Einsichtnahme aus.
Teisendorf, 27. Januar 2025
Dr. Johann Seibert, Vorsitzender Wahlausschuss
Sabrina Stutz, stellvertretende Vorsitzende Wahlausschuss
Vorschlagslisten
Fragen und Antworten zur Vertreterwahl
Die Vertreterversammlung ist ein wichtiges Organ der Genossenschaft. Sie beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung vorgesehenen Angelegenheiten.
Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, stellt den Jahresabschluss fest, wählt den Aufsichtsrat, beschließt die Höhe der Dividende.
Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht.
Firmen, Minderjährige und Geschäftsunfähige können ihr Wahlrecht durch einen zur Vertretung ermächtigten Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Vertreter ausüben lassen.
Bei der Vertreterwahl hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Die Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss wurde im Juni 2024 in der Vertreterversammlung neu gewählt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie Mitgliedern der Genossenschaft:
- Dr. Johann Seibert, Mitglied und Vorsitzender
- Sabrina Stutz, stellvertretende Vorsitzende
- Fritz Auer, Mitglied
- Ludwig Prechtl, Mitglied
- Theresia Schiessl, Mitglied
- Anneliese Volk, Mitglied
- Andreas Götzinger, Aufsichtsrat
- Peter Schuhbeck, Aufsichtsrat
- Robert Eder, Aufsichtsrat
- Wolfgang Thanbichler, Vorstand
- Werner Maier, Vorstand
Die Anzahl der Mitglieder, für die jeweils ein Vertreter zu wählen ist, bestimmt sich nach § 26 c Abs. 1 unserer Satzung in Zusammenhang mit der Wahlordnung. Jeder Vertreter repräsentiert zukünftig 100 Mitglieder. Danach setzt sich die neue Vertreterversammlung aus 76 Vertretern zusammen.
- Bezirk 1 - Teisendorf: 37 Vertreter
- Bezirk 2 - Saaldorf-Surheim: 17 Vertreter
- Bezirk 3 - Laufen: 11 Vertreter
- Bezirk 4 - Petting: 11 Vertreter
Gleichzeitig hat der Wahlausschuss beschlossen, dass pro Bezirk mindestens 5 Ersatzvertreter gewählt werden sollen.
Sofern ein Vertreter sein Mandat bis zum Ende der Amtszeit nicht ausüben kann und aus der Vertreterversammlung ausscheidet, treten Ersatzvertreter an dessen Stelle und nehmen das Vertretermandat ein.
Das Wahlergebnis wird direkt nach Ablauf des Wahlzeitraums am 14. April 2025 ausgewertet. Nach Benachrichtigung der Vertreter und Ersatzvertreter und Ablauf der Widerruffrist stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest und informiert die Mitglieder über das Ergebnis durch Aushang in den Geschäftsstellen und im Internet ab 06.05.2025.