Vertreterwahl 2025

Danke, dass Sie abgestimmt haben!

Die Wahl ist seit Freitag, 11. April 2025, 18:00 Uhr beendet. Die Ergebnisse werden ab 6. Mai 2025 veröffentlicht.

Die Wahl zur Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG findet turnusgemäß alle vier Jahre statt.

Gemäß unserer Satzung wird für je 100 Mitglieder ein Vertreter bzw. eine Vertreterin gewählt. Diese vertreten die Interessen der Mitglieder in der jährlich stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Hier legen Vorstand und Aufsichtsrat Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.

Außerdem beschließt die Vertreterversammlung den Jahresabschluss, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung des Jahresfehlbetrages. Weiter beschließt sie u.a. Satzungsänderungen, die Bestellung von Aufsichtsräten in die Genossenschaft sowie über Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechsel der Genossenschaft.

Die Vertreterversammlung ist somit das wichtigste Organ unserer Genossenschaft.

Die Genossenschaftsmitglieder der Raiffeisenbank Rupertiwinkel haben im Zeitraum 25.03. bis 11.04.2025 online abgestimmt. Das Wahlergebnis ist ab 06.05.2025 hier bzw. in den Geschäftsstellen der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG veröffentlicht.

Teisendorf, 06.05.2025

Dr. Johann Seibert, Vorsitzender Wahlausschuss
Sabrina Stutz, stellvertretende Vorsitzende Wahlausschuss


Fragen und Antworten zur Vertreterwahl

Welche Funktion hat die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist ein wichtiges Organ der Genossenschaft. Sie beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung vorgesehenen Angelegenheiten.

Sie nimmt den Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat entgegen, stellt den Jahresabschluss fest, wählt den Aufsichtsrat, beschließt die Höhe der Dividende.

 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jedes bei der Bekanntmachung von Ort und Zeit der Wahl in die Mitgliederliste eingetragene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Wahlrecht.

Firmen, Minderjährige und Geschäftsunfähige können ihr Wahlrecht durch einen zur Vertretung ermächtigten Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Vertreter ausüben lassen.

Bei der Vertreterwahl hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.

Wer erstellt die Wahlliste?

Die Vorbereitung und Durchführung der Vertreterwahl sowie alle damit zusammenhängenden Entscheidungen obliegen dem Wahlausschuss. Der Wahlausschuss wurde im Juni 2024 in der Vertreterversammlung neu gewählt.

Dieser besteht aus den Mitgliedern des Vorstands, Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie Mitgliedern der Genossenschaft:

  • Dr. Johann Seibert, Mitglied und Vorsitzender
  • Sabrina Stutz, stellvertretende Vorsitzende
  • Fritz Auer, Mitglied
  • Ludwig Prechtl, Mitglied
  • Theresia Schiessl, Mitglied
  • Anneliese Volk, Mitglied
  • Andreas Götzinger, Aufsichtsrat
  • Peter Schuhbeck, Aufsichtsrat
  • Robert Eder, Aufsichtsrat
  • Wolfgang Thanbichler, Vorstand
  • Werner Maier, Vorstand
Wie viele Vertreter werden gewählt?

Die Anzahl der Mitglieder, für die jeweils ein Vertreter zu wählen ist, bestimmt sich nach § 26 c Abs. 1 unserer Satzung in Zusammenhang mit der Wahlordnung. Jeder Vertreter repräsentiert zukünftig 100 Mitglieder. Danach setzt sich die neue Vertreterversammlung aus 76 Vertretern zusammen.

  • Bezirk 1 - Teisendorf: 37 Vertreter
  • Bezirk 2 - Saaldorf-Surheim: 17 Vertreter
  • Bezirk 3 - Laufen: 11 Vertreter
  • Bezirk 4 - Petting: 11 Vertreter

Gleichzeitig hat der Wahlausschuss beschlossen, dass pro Bezirk mindestens 5 Ersatzvertreter gewählt werden sollen.

Warum werden Ersatzvertreter gewählt?

Sofern ein Vertreter sein Mandat bis zum Ende der Amtszeit nicht ausüben kann und aus der Vertreterversammlung ausscheidet, treten Ersatzvertreter an dessen Stelle und nehmen das Vertretermandat ein.

Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?

Das Wahlergebnis wird direkt nach Ablauf des Wahlzeitraums am 14. April 2025 ausgewertet. Nach Benachrichtigung der Vertreter und Ersatzvertreter und Ablauf der Widerruffrist stellt der Wahlausschuss das Zustandekommen der neuen Vertreterversammlung fest und informiert die Mitglieder über das Ergebnis durch Aushang in den Geschäftsstellen und im Internet ab 06.05.2025.