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Wir benötigen Ihre Zustimmung!

Wichtige Änderungen im Zahlungsverkehr – Ihr Handeln ist gefragt

Ab dem 5. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Regelungen der Europäischen Union in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb der EU sicherer und zeitgemäßer gestalten sollen. Die Neuerungen betreffen alle europäischen Banken im SEPA-Raum, daher auch unsere Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG.

 

Um diese gesetzlichen Regelungen umzusetzen, passen wir verschiedene Sonderbedingungen an. Hierfür benötigen wir Ihre Zustimmung. Über unser Schreiben vom 5. Juli 2025 haben wir Sie bereits darüber informiert und um Ihre Zustimmung gebeten.

Welche Bedingungen ändern sich?

Um die Anforderungen der EU-Verordnung 2024/886 zu erfüllen, ändern wir folgende Zahlungsverkehrsbedingungen:

Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr
  • o   Ab 5. Oktober 2025 gelten neue Regelungen innerhalb der EU für Euro-Überweisungen. Das gilt für die Standard- sowie für die Echtzeit-Überweisung.

    o   Eine Echtzeitüberweisung ist ab Oktober 2025 nun auch beleghaft möglich.

    o   Das bisherige Limit von 100.000,00 € pro Echtzeitüberweisung entfällt. Im OnlineBanking können Sie künftig ein eigenes Limit festlegen.

    o   Empfängerüberprüfung (Verification of Payee): Diese schützt durch Abgleich von Empfängername und Kontoinhaber vor falschen Zahlungen. Ist der Empfängername falsch oder abweichend, erhalten Sie eine Warnung. Sie können diese trotzdem (auf eigene Haftung!) freigeben.

    o   Die Ausführungsfrist einer Echtzeitüberweisung beträgt 10 Sekunden.

Sonderbedingungen für das OnlineBanking
  • o   Die Darstellung der mittels OnlineBanking nutzbaren Auftragsarten wurde erweitert und konkretisiert.

Sonderbedingungen für die girocard
  • o   Überarbeitung aufgrund neuer Einsatzmöglichkeiten und aktueller Entwicklungen zur weiteren Digitalisierung.

Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Die Änderungen in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis werden im Wesentlichen in Verbindung mit den Anpassungen im Überweisungsverkehr. Außerdem wurden die Leistungen beim kartengestützten Zahlungsverkehr vorgenommen. Es gibt für Sie keine Preiserhöhungen! Folgende Positionen sind betroffen:

    o   Betragsobergrenze von 100.000 € / Echtzeitüberweisung wurde gestrichen

    o   Eine Echtzeitüberweisung ist ab 5. Oktober 2025 auch beleghaft möglich.

    o   Bei Echtzeitüberweisungsaufträgen in Euro beträgt die Ausführungsfrist max. 10 Sekunden (zuvor 20 Sekunden).

    o   Die Gebühr für eine Ersatzkarte (girocard VPAY) auf Wunsch des Kunden bleibt unverändert. Die Gebühr wird berechnet für eine gestohlene, missbräuchlich verwendete Karte etc.  

Download der Änderungen:
Hier finden Sie unsere Kundeninformation mit allen Änderungen zum Download

Neue Sonderbedingungen

440 KB

ab 5. Oktober 2025

Jetzt zustimmen!

Ihre Zustimmung können Sie über folgende Wege erteilen:

  • Elektronisch, durch Scannen des QR-Codes aus unserem Anschreiben vom 5. Juli 2025
  • Im OnlineBanking bzw. VR Banking App
  • Telefonisch unter der Nummer 08666/9887-0
  • Persönlich vor Ort in einer unserer Filialen

Wichtiger Hinweis!

Bitte stimmen Sie jetzt den Änderungen zu! Wenn wir Ihre Zustimmung nicht erhalten, ist eine Nutzung Ihres Kontos / Ihrer Konten ab dem 5. Oktober 2025 nicht mehr möglich!