Vertreterwahl 2017

Wahlergebnis steht fest

Turnusgemäß fand nach vier Jahren die Wahl der Mitglieder-Vertreter der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eGstatt.

Neue Vertreterversammlung

Die Mitglieder der Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG haben gewählt. Die Liste der gewählten Vertreter ist gemäß unserer Satzung vom 18.05. bis 01.06.2017 hier auf unserer Internetseite (unter Dokumente und Informationen) verfügbar und liegt zudem in unseren Geschäftsstellen zur Einsicht aus.

Herzlichen Glückwunsch an die neuen Mitglieder-Vertreter.

Alle unsere Mitglieder

Die Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG ist eine Genossenschaftsbank. Das bedeutet, Kun­den der Bank können eine Mitgliedschaft erwer­ben und sind damit an der Bank beteiligt. Jedes Mit­glied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl oder Höhe der Anteile.

Unsere Mitglieder waren im April 2017 aufgefordert, ihre Vertreter zu wählen, die ihr genossenschaftliches Mitbestimmungsrecht in der Vertreterversammlung wahrnehmen.

Mitbestimmen - Mitgestalten

Aus dem Kreis unserer knapp 8.000 Mitglieder haben wir engangierte Kandidaten gesucht, die als Vertreter die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen.

Dokumente und Informationen

Ablauf der Vertreterwahl
  • Information
    Jedes Mitglied kann sich u. a. über die vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertreter, die Mitglieder des Wahlausschusses oder die Aufgaben und Zielsetzungen der Vertreterversammlung informieren. Unsere Satzung liegt zur Einsicht in den Geschäftsstellen aus und steht zum Download bereit.

  • Wahlausschuss
    Bereits auf der Vertreterversammlung 2016 wurde der Wahlausschuss gewählt. Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Vertreterwahl verantwortlich.

  • Kandidatensuche
    Aus dem Kreis unserer knapp 8.000 Mitglieder wurden engangierte Kandidaten gesucht, die als Vertreter die Rechte und Pflichten der Mitglieder in der Vertreterversammlung wahrnehmen. Diese werden auf den Vorschlagslisten gesammelt.

  • Vorschlagslisten
    Die Listen mit den vorgeschlagenen Vertreterinnen und Vertretern lagen vom 27.02. bis 13.03. 2017 in den Geschäftsräumen aller Geschäftsstellen aus und waren auf dieser Seite abrufbar. Außerdem konnte jedes Mitglied noch weitere Wahlvorschläge schriftlich bis 13.03.2017 einreichen. Ab 21.03.2017 steht die endgültige Wahlliste fest.

  • Die Wahl
    Die eigentliche Wahlphase (03.04. bis 28.04.2017): Jedes Mitglied kann auf den Geschäftsstellenversammlungen im April oder während der regulären Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen seine Stimme abgeben. Das Wahlrecht für minderjährige Kinder und juristische Personen wird durch deren gesetzliche Vertreter ausgeübt, das für Personengesellschaften durch ihre zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter.

    Wichtig: Der Stimmzettel muss persönlich abgegeben werden. Stimmzettel die zum Beispiel in Briefkästen eingeworfen werden sind ungültig.

  • Auswertung und Bekanntgabe
    Nach Ablauf des Wahlzeitraums wird das Wahlergebnis vom Wahlausschuss ausgewertet. Die gewählten Vertreter werden über ihre Wahl informiert. Der Wahlausschuss stellt das Zustandekommen einer neuen Vertreterversammlung fest. Eine Liste mit Namen und Anschriften der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter wird zwei Wochen lang in unseren Geschäftsstellen ausgelegt und Online bereitgestellt.

 

Anzahl der Vertreter und Ersatzvertreter 2017

Anzahl der Vertreter

Die Anzahl der zu wählenden Vertreter ergibt sich aus der Anzahl der Mitglieder zum 31. Dezember 2016. Für je 80 Mitglieder ist nach Maßgabe der gültigen Wahlordnung ein Vertreter zu wählen (§ 26 c Abs. 1 unserer Satzung).

Danach setzte sich die neue Vertreterversammlung aus 102 Vertretern und mindestens 20 Ersatzvertretern zusammen.

 

Ersatzvertreter

Wenn im Laufe der vierjährigen Amtsperiode gewählte Vertreter ihr Amt nicht mehr fortführen können oder wollen und damit als Vertreter ausscheiden, rücken die gewählten Ersatzvertreter nach.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen aller Mitglieder. Sie ist das höchste Gremium unserer Genossenschaft. Satzungsgemäß wird in unserer Genossenschaft für je 80 Mitglieder ein Vertreter gewählt.

Zu den Hauptaufgaben der Vertreterversammlung gehören u. a.:

  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Beschluss über Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahl des Aufsichtsrats
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Wahlbezirke und Wahlausschuss

Wahlbezirke

Die Wahlbezirke werden analog der politischen Gemeinden eingeteilt:

  • Wahlbezirk 1 - Teisendorf
  • Wahlbezirk 2 - Saaldorf-Surheim
  • Wahlbezirk 3 - Laufen
  • Wahlbezirk 4 - Petting

 

Wahlausschuss
Der Wahlausschuss wurde bereits auf der Vertreterversammlung am 7. Juni 2016 gewählt. Dieser ist für die Durchführung der Vertreterwahl und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich. Er setzt sich aus Mitgliedern der Genossenschaft, des Aufsichtsrates und des Vorstandes zusammen.