Mit Vollmachten und Verfügungen vorsorgen

Damit Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden

Vollmachten

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wer für Sie Ihre finanziellen Angelegenheiten regelt oder im Krankheitsfall über Ihre Behandlung entscheidet, wenn Sie nicht mehr in der Lage dazu sind? Wenn der Ernstfall eintritt, ist es meist schon zu spät. Haben Sie keine Vorkehrungen getroffen, entscheidet das Betreuungsgericht, von wem Sie betreut werden. Das kann ein Familienangehöriger sein, unter Umständen aber auch ein Ihnen völlig fremder Betreuer.

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Vollmachten

Was passiert, wenn der Ehepartner zum Pflegefall wird?

Martina Reiter und ihr Mann haben sich gegenseitig keine Vollmacht erteilt. Im Alter von 53 Jahren erleidet Ernst Reiter einen Arbeitsunfall und wird zum Pflegefall. Im Wachkoma liegend kann er sich nicht mehr selbst äußern. Von seiner Unfallversicherung erhält er 350.000 Euro und zusätzlich eine Rente von 1.700 Euro. Dieses Geld benötigt seine Frau, um ihren Lebensunterhalt und den der beiden gemeinsamen Kinder zu bestreiten. Das Gericht hat einen amtlichen Betreuer eingesetzt. Frau Reiter muss für jede Ausgabe einen Antrag stellen – zum Beispiel für die Ausbildung der Kinder.

Die verschiedenen Vollmachten

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht erteilt einer Vertrauensperson das Recht, für Sie zu sorgen und Entscheidungen in Ihrem Sinne zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Diese Vollmacht deckt nahezu alle finanziellen und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten ab – ausgenommen Immobiliengeschäfte. Die Vorsorgevollmacht ist auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften sehr sinnvoll. Wird eine solche Vollmacht nicht erteilt, kann dies schwerwiegende finanzielle Folgen für die Familie haben.

Was Sie bei einer Vorsorgevollmacht beachten müssen

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erteilt werden und mit dem Ausstellungsdatum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Sie können das Dokument bei einer Vertrauensperson aufbewahren. Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass die Vollmacht ohne Probleme auch für Geschäfte mit besonderen Formerfordernissen genutzt werden kann, also etwa für Immobiliengeschäfte. Unabhängig von der notariellen Beurkundung bietet das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer die Möglichkeit, Vorsorgeurkunden zu registrieren. So ist sichergestellt, dass die Urkunde im Bedarfsfall auch gefunden wird. Die Vorsorgevollmacht sollte durch eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung ergänzt werden. Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer im Notfall Ihr Betreuer werden soll.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung gibt Ihrem Betreuer zusätzliche Befugnisse bei ärztlichen Eingriffen. Sind Sie in einer solchen Situation willensunfähig, so kann die Einschätzung des Willens grundsätzlich zwar der Betreuer übernehmen, Probleme gibt es allerdings beim Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen: Hier dürfen auch Betreuer ohne ausdrückliche Festlegung keine Entscheidung treffen. Darum sollten Sie Ihren Willen in einer Patientenverfügung festhalten. Damit ist eindeutig gesichert, dass der von Ihnen ausgewählte Betreuer auch insoweit in Ihrem Sinne handeln kann.

Die Gesundheitsvollmacht

Sie können Ihre Angelegenheiten weitgehend über eine Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung regeln. Es gibt aber auch eine spezielle Gesundheitsvollmacht, die sich ausschließlich auf medizinische und gesundheitliche Fragen beschränkt. Beim Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen ist auch mit einer Gesundheitsvollmacht eine zusätzliche Patientenverfügung notwendig. Gegebenenfalls sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar dazu beraten lassen, welche Art von Vollmacht zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Notfallordner

Alle wichtigen Dokumente an einem Ort

Ein Notfallordner kann in vielen Situationen sinnvoll sein. Dieser enthält unter anderem Kopien von Karten und Ausweisdokumenten sowie entsprechende Passwörter. Eine solche Sammlung wichtiger Dokumente ist auch im Alltag hilfreich – zum Beispiel, wenn Sie Ihren Geldbeutel verlieren. Wenn Sie im Krankheitsfall nicht mehr geschäftsfähig sein sollten, liegen Ihren Angehörigen in einem Notfallordner alle wichtigen Dokumente vor.

Was gehört in einen Notfallordner?

Wir haben für Sie die wichtigsten Dokumente und Informationen in dieser Checkliste aufgeführt.
 

  • Persönliche Informationen (Lebenslauf, Arbeitgeber, Mitgliedschaften in Vereinen, gesundheitliche Angaben)
  • Vermögensübersicht (Girokonten, Sparbücher, Depots, Schließfächer)
  • Verbindlichkeitsübersicht (Kreditkarten, Kredite, Mietverträge, Immobilienfinanzierung, Hausmeister, Haushaltshilfe)
  • Übersicht Personenversicherungen (auch Altersvorsorge)
  • Übersicht Sachversicherungen (Haftpflicht, Wohngebäude, Hausrat)
  • Übersicht anderer Rechte und Werte (Passwörter, Zugänge, E-Mail-Konten, Soziale Medien)
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Angaben zur Organspende
  • Handlungsanweisungen für den Todesfall (Bestattung, Benachrichtigungen, Grabpflege)
Angehörige absichern

Langfristige Absicherung der Angehörigen

Wenn nach einem Todesfall ein Einkommen wegfällt, ist es wichtig, abgesichert zu sein. Schützen Sie Ihre Familie vor finanziellen Einbußen und treffen Sie Vorkehrungen, um die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen zu sichern. Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung für den Todesfall. Ihren Hinterbliebenen wird eine vorher fest vereinbarte Summe ausgezahlt. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass sie sowohl die Gehaltslücke sowie eventuelle Schulden abdeckt. Schon mit vergleichsweise kleinen monatlichen Beiträgen können Sie durch eine Risikolebensversicherung eine gute Absicherung erzielen.

Kapital aufbauen und Angehörige absichern

Je nach persönlicher Situation kann anstelle einer Risikolebensversicherung auch eine Kapitallebensversicherung sinnvoll sein. Die Kapitallebensversicherung verbindet den Kapitalaufbau mit dem Schutz Ihrer Hinterbliebenen. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung werden hier die eingezahlten Beträge am Ende einer vorher vereinbarten Laufzeit verzinst zurückgezahlt. Die Kapitallebensversicherung kann daher auch für die private Altersvorsorge genutzt werden.